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Verfrachter Definition

Auch: Frachtgeber, vertraglicher Carrier, Beförderer, Charterer, Vertragsfrachtführer

KI-generiert

Kurz erklärt

Der Verfrachter ist im Transportrecht die Vertragspartei, die sich gegenüber dem Absender zur Beförderung von Gütern verpflichtet. Der Begriff wird besonders in der Seefracht verwendet und ist von Spediteur und Frachtführer rechtlich klar abzugrenzen.

Das Wichtigste in Kürze

Was ist ein Verfrachter?

Der Verfrachter ist die Vertragspartei, die im Rahmen eines Frachtvertrags die Beförderung von Gütern übernimmt. Im deutschen Transportrecht, insbesondere im Handelsgesetzbuch (HGB), bezeichnet der Begriff denjenigen, der sich gegenüber dem Absender (auch: Befrachter) zur Durchführung einer Transportleistung verpflichtet. Der Begriff ist eng mit der Seefracht und dem Charterrecht verbunden, wird aber in einem weiteren Sinne auch für andere Verkehrsträger verwendet. Im Alltag trifft man auf Formulierungen wie „vertraglicher Carrier

Häufige Fragen

Der Spediteur organisiert den Transport im Auftrag des Absenders, ohne selbst Hauptverpflichteter des Frachtvertrags zu sein. Der Verfrachter hingegen ist vertraglich zur Beförderung verpflichtet und haftet dem Absender direkt, auch wenn er Subunternehmer einsetzt.

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